Wann darf ein Kindersitz auf den Beifahrersitz?
Wann dürfen Kinder vorne sitzen?
Was ist gesetzlich vorgeschrieben und dürfen Kinder überhaupt vorne sitzen?
Was besagen die Sicherheitsvorschriften und welche Konsequenzen drohen?
Eltern müssen also sicherstellen, dass die Airbags bei einem rückwärtsgerichteten Kindersitz für die Dauer der Fahrt ausgeschaltet sind. Ob das beim genutzten Fahrzeug möglich ist, lässt sich in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs nachlesen oder beim Hersteller erfragen.
Erziehungsberechtigte, die sich nicht an die Kindersitz-Vorschrift der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) halten, müssen mit Bußgeldern von 30 bis 70 Euro rechnen sowie einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Und wer ein Kleinkind bei aktiviertem Airbag im rückwärtsgerichteten Kindersitz auf der Beifahrerseite befördert, dem droht außerdem ein Verwarngeld von 25 Euro.
Tipp: Der Platz hinter dem Beifahrer ist für den Nachwuchs am sichersten. Zusätzlich ist der Ausstieg in Richtung Gehweg und somit weg von der Straße möglich. Falls der Beifahrersitz frei bleibt, kann dieser nach vorne geschoben werden, wodurch noch mehr Platz für den Nachwuchs auf der Rückbank gewonnen wird. Mit vorgeschobenem Sitz können die Kleinen vom Fahrer gut im Auge behalten werden. Noch bessere Sicht auf den Nachwuchs kann durch einen Baby-Rückspiegel gewonnen werden. Dann kann Mini auch reboard auf der Rückbank optimal im Blick behalten werden.
Worauf muss sonst noch geachtet werden?
Ob und wie ein Kindersitz vorne eingebaut werden kann, ist abhängig vom Fahrzeugtyp sowie vom Kindersitzmodell. Orientierung geben hier die jeweiligen Gebrauchsanleitungen. Einige Fahrzeughersteller raten grundsätzlich davon ab, Kindersitze auf der Beifahrerseite zu befestigen – zum Beispiel, wenn ein Seitenairbag vorhanden ist. Zudem ist nicht jeder Kinderautositz für den Beifahrersitz geeignet. Im Handbuch des Autos ist häufig ebenfalls vermerkt, wenn spezielle Kindersitze vorgeschrieben sind.
Mit Reboarder auf dem Beifahrersitz, ist das möglich?
Neben einer allgemeinen Kindersitzpflicht ist ebenfalls vorgeschrieben, dass Kinder unter einem Körpergewicht von 9 Kilogramm oder 15 Monaten im Auto rückwärtsgerichtet mitfahren sollen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Kindersitz vorne oder hinten verwendet wird.
Aber lässt sich ein Reboarder-Kindersitz auch so ohne Weiteres auf dem Beifahrersitz befestigen? Aus Sicherheitsgründen ist dies nur zulässig, wenn sich der Front-Airbag deaktivieren lässt. Insbesondere ältere Fahrzeuge bieten diese Funktion oft nicht. Bei neueren Autos sind dagegen serienmäßig Airbag-Schlüsselschalter vorhanden oder können in der Werkstatt nachgerüstet werden. Zudem ist es nicht immer einfach, den Kindersitz so auszurichten, dass der Fahrer eine ungehinderte Sicht auf den rechten Außenspiegel hat.
Isofix auf dem Beifahrersitz, geht das?
Viele Kindersitze sind zudem mit einer komfortablen Isofix-Befestigung ausgestattet. Dabei greifen ausfahrbare Arme in entsprechende Aufnahmen des Fahrzeugsitzes. Bei vielen Rücksitzbänken gehört die Isofix-Aufnahme heute daher bereits zur Standardausstattung – jedoch nicht unbedingt bei Beifahrersitzen. Je nach Automarke lässt sich diese eventuell nachrüsten. Dann benötigt der Kindersitz zudem noch eine weitere Halterung, zum Beispiel eine höhenverstellbare Stütze, die in den Fußraum gestellt wird oder ein sogenannter Top-Tether, der sich an der Rückseite des Autositzes befestigen lässt. Falls kein Isofix-System vorhanden ist oder nachgerüstet werden kann, erfolgt die Fixierung über den Dreipunktgurt (ECE R44/03 und 04 Zulassung).
Osann Kindersitze sind für vorne oder hinten geeignet.
Der Hersteller Osann führt ein großes Sortiment an Kindersitzen, die sich gleichermaßen auf der Rücksitzbank oder auf dem Beifahrersitz befestigen lassen. Darunter sind ebenfalls viele Reboarder und Modelle, die über eine Basis mit Isofix-Anbindung verfügen. Eine besonders schmale Alternative stellt beispielsweise der Up dar, mit dessen Hilfe eventuell sogar auf das Nutzen des Beifahrersitzes verzichtet werden kann.
Alle Osann Kindersitze entsprechen den gültigen Normen ECE R44/03 und 04 oder ECE R129 (i-Size). Für den Extra-Komfort empfehlen sich zudem drehbare Kindersitze mit einer 360-Grad-Vorrichtung, die das Ein- und Aussteigen erleichtern und einen einfachen Wechsel der Fahrtrichtung erlauben.
Ganz gleich, ob sich Eltern für einen mitwachsenden Kindersitz ab Geburt oder für ein Modell mit fester Größenklasse entscheiden – alle Kinderautositze von Osann bieten einen hohen Sitz- und Ruhekomfort für die Minis. Zugleich erfüllen sie durch mehrfach höhenverstellbare Kopfstützen, automatische Gurtsysteme und geprüften Seitenaufprallschutz moderne Sicherheitsanforderungen. So können die kleinen Schätze gut behütet reisen.
Produktempfehlung: Den Nachwuchs mit dem Osann Baby-Rückspiegel immer im Auge behalten!
Die wichtigsten Punkte nochmals im Überblick:
- Für Kinder unter 12 Jahren oder 150 cm greift das Kindersitz-Gesetz.
- Laut StVO dürfen Kinder bereits ab der Geburt auf dem Beifahrersitz befördert werden, wenn ein geeigneter Kindersitz vorhanden ist.
- Bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen muss der Front-Airbag der Beifahrerseite ausgeschaltet werden.
- Regelverstöße ziehen Bußgelder und Punkte in Flensburg nach sich.
- Nicht alle Kindersitze sind für den Beifahrersitz geeignet.
- Modelle mit Isofix lassen sich auch vorne befestigen, wenn eine entsprechende Vorrichtung vorhanden ist.
Klare Empfehlung: Die Rückbank ist der sicherste Platz im Auto!
Zwar können Kindersitze heute vielfach auch auf dem Beifahrersitz befestigt werden, allerdings haben Crash- und Bremstests mit Dummys bewiesen, dass die zweite Sitzreihe der sicherste Platz im Auto für den Nachwuchs ist. Der Schutzfaktor für Kopf- und Nackenbereich lässt sich nochmals erhöhen, wenn die Zwerge rückwärtsgerichtet fahren. Experten raten daher, Kinder nur im Ausnahmefall und wenn nicht anders möglich, vorne zu transportieren.