Sitzerhöhung ab wann sinnvoll?  


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Was Eltern bei der Verwendung von Sitzerhöhungen im Auto beachten sollten.

Damit der Nachwuchs im Auto sicher mitfahren kann, sind bis zum zwölften Lebensjahr oder bis zu einer Körpergröße von 150 Zentimetern Kindersitze vorgeschrieben. Die Kleinen wachsen schnell. Was dann, einen größeren Kindersitz anschaffen? Oder reicht auch eine Sitzerhöhung aus und ab wann darf sie genutzt werden? Diese und weitere Fragen stellen sich viele Eltern. Unser Ratgeberbeitrag zum Thema "Sitzerhöhung Alter" gibt die Antworten. Grundsätzlich sind Sitzerhöhungen sehr praktisch. Sie brauchen nicht so viel Platz auf der Rücksitzbank und eignen sich optimal für den schnellen Einsatz bei Besucherkindern oder wenn das Enkelkind mal bei den Großeltern mitfährt. Allerdings bieten ein Kindersitz oder eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne einen besseren Schutz. Deshalb sind einige Punkte zu beachten, denn die Sicherheit der kleinen Passagiere geht vor.


Was ist eine Sitzerhöhung und welche Modelle gibt es?

Kindersitzerhöhungen sind nur für ältere oder größere Kinder geeignet. Der Gurt muss wie bei den Erwachsenen über die Schulter verlaufen und darf nicht in den Hals des Kindes schneiden. Gleichzeitig sollte der Beckengurt perfekt sitzen und nicht über dem Bauch des Kindes liegen. Die Sitzerhöhung gleicht die fehlende Körpergröße aus und sorgt für eine bessere Führung des Autogurtes. Allgemein wird zwischen zwei verschiedenen Modellen unterschieden: 


Sitzerhöhung mit Rückenlehne – die sichere Variante.

Die Sitzerhöhung mit integrierter Rückenlehne ist generell sehr leicht. Sie ist links und rechts mit zwei Führungshörnern für den Beckengurt ausgestattet, sodass dieser nicht hochrutschen kann. Diese dienen gleichzeitig als Armstützen. Die Rückenlehne besitzt meist eine Schalenform. Die Gurtführungen sind in der Regel an der höhenverstellbaren Kopfstütze befestigt. So wird für eine optimale Führung des Schultergurtes gesorgt.


Sitzerhöhung ohne Rückenlehne – die kompakte Ausführung.

Wesentlich kompakter sind Sitzerhöhungen ohne eigene Rückenlehne. Ausgeführt sind sie entweder als einfaches Sitzkissen oder Erhöhung mit Armlehnen, die den Sicherheitsgurt in Position halten. Oberkörper sowie Schulter- und Kopfbereich bleiben frei. Der große Vorteil ist, dass sie nur wenig Platz im Auto benötigen.


Zur Info: Osann führt ein großes Sortiment an kompakten Sitzerhöhungen mit Gurtführung sowie mit und ohne Klimaausgleich für jeden Anspruch. Darunter sind auch viele Modelle, die mit dem Isofix-System für eine unkomplizierte Befestigung im Auto ausgestattet sind. Zudem sorgt der integrierte Gurtfix für eine optimale Führung und Anpassung des Fahrzeuggurts. Wer nicht auf Seitenaufprallschutz und Kopfstütze verzichten möchte, kann einen mitwachsenden Kindersitz ab 3 Jahren auswählen. Auch in diesem Bereich bietet Osann eine große Auswahl an Komfortsitzen, die sich individuell der Körpergröße des Sprösslings anpassen lassen und immer eine optimale Gurtführung ermöglichen.

Sitzerhöhungen ohne Isofix

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Sitzerhöhungen mit Isofix

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Kindersitzerhöhung ab wann.

Genau wie klassische Kindersitze sind auch Autositzerhöhungen in die beiden Normen ECE R44 (nach Körpergewicht) oder ECE R129/i-Size  (nach Körpergröße) eingeteilt. Sitzerhöhungen zählen zu den Gewichtsklassen 2 und 3 und dürfen daher nur von Kindern genutzt werden, die mindestens 15 Kilogramm wiegen. Bei den Kindersitzerhöhungen der i-Size-Norm gilt die Größenangabe des jeweiligen Herstellers.

Interessant: Aktuell gibt es nur i-Size Sitzerhöhungen mit Rückenlehne, es können jedoch auch i-Size Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne zugelassen werden. Osann ist hier bereits an der Entwicklung.

i-Size Sitzerhöhungen:
Sitzerhöhungen mit Rückenlehne: Meist 100-150 cm
Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne: 126-150 cm oder 135-150 cm

Ab wann ist eine Sitzerhöhung erlaubt.

Soll eine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne zum Einsatz kommen, können Eltern auf das Zulassungsdatum des jeweiligen Modells achten. Denn seit 2017 sind alle danach zugelassenen Kindersitzerhöhungen ohne Rückenteil nur noch für Kinder erlaubt, die mindestens 22 Kilogramm wiegen oder 125 Zentimeter groß sind. Erhöhungen, die ihre Zulassung davor erhalten haben, dürfen allerdings noch verwendet werden.

Ab wann ist eine Sitzerhöhung zu empfehlen?

Unabhängig von der Zulassung raten Experten dazu, dass Kinder nicht zu früh vom Kindersitz auf die Sitzerhöhung umsteigen sollten. Denn wenn die Knirpse nicht optimal auf der Erhöhung sitzen oder der Gurt nicht perfekt verläuft, stellt dies ein Sicherheitsrisiko dar.

Kindersitz oder Sitzerhöhung, was ist sicherer?

Zugegeben, eine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne ist praktisch, weil sie schnell überall hin mitgenommen werden kann. Und Unfalltests belegen, dass sie einen wesentlich höheren Schutz vor Verletzungen bietet als keine Erhöhung. Bei einer Sitzerhöhung mit Rückenlehne und Kopfstütze, steigert sich die Schutzwirkung direkt um ein Vielfaches. An die hohe Sicherheit, die ein vollständiger Kindersitz leistet, kann eine einfache Sitzerhöhung jedoch nicht heranreichen.

Tipp: Eine gute und empfehlenswerte Lösung sind mitwachsende Kindersitze ab etwa drei Jahren, die den Nachwuchs bis zum Ende der Kindersitzplicht begleiten. Sie lassen sich dank herausnehmbarer Einlage und höhenverstellbarer Kopfstütze individuell an das jeweilige Alter oder die Körpergröße anpassen.

Sitzerhöhung bis wann ist sie vorgeschrieben?

Bis zum Alter von 12 Jahren oder einer Mindestgröße von 150 Zentimetern besteht für Kinder in Deutschland und Europa eine gesetzliche Kindersitzpflicht. Das ergibt sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVo). Sie besagt, dass die Kleinen nicht ohne eine geeignete Rückhaltevorrichtung im Auto transportiert werden dürfen. Damit sind entweder Babyschalen, Reboarder-Kindersitze, Folgesitze oder Sitzerhöhungen gemeint, die über eine entsprechende Zulassung verfügen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Kinder ab dem zwölften Geburtstag nur noch mit dem Fahrzeuggurt im Auto gesichert werden müssen. Bei der Frage nach einer Sitzerhöhung für Kinder bis wann, sollten Eltern berücksichtigen, dass die Teenies oft doch noch kleiner oder zierlicher sind. Daher kann der Einsatz einer Sitzerhöhung noch für eine Weile sinnvoll sein. Eltern sollten auch bedenken, dass die Dreipunktgurte auf der Rückbank oder dem Beifahrersitz für Erwachsene entwickelt worden sind. Trotz Gurthöhenverstellung passen sie den Heranwachsenden zumeist noch nicht so gut. Doch gerade auf die Passform kommt es an, denn bei zu geringer Körpergröße könnte der Beckengurt im Falle eines Unfalls in den Bauchraum des Kindes rutschen und es verletzen. Durch eine passende Sitzerhöhung verläuft der Gurt dagegen optimal über dem Becken sowie zwischen Hals und Schulter. So bietet der Fahrzeuggurt auch jüngeren Passagieren einen größtmöglichen Schutz.

Übrigens: Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, dass Kinder nur auf der Rückbank mitfahren dürfen. Ist ein passender Kindersitz oder eine Sitzerhöhung vorhanden, dürfen sie auch auf dem Beifahrersitz platznehmen – unabhängig vom Alter.

Fazit: Auf die Gurt-Passform kommt es an.

Bei der Frage, ob und ab wann eine Sitzerhöhung für Kinder im Auto sinnvoll ist, entscheidet allein der Sicherheitsaspekt. Kleinkinder erhalten grundsätzlich im Kindersitz den besten Schutz. Erst wenn sie deutlich aus ihrem Kinderautositz herausgewachsen sind, sollten Eltern erwägen, auf eine Autositzerhöhung zu wechseln. Dabei ist auf die optimale Passform des Dreipunktgurts zu achten.

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